§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines
Die im Folgenden näher ausgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Funtastic MEDIA GmbH & Co. KG. (i.F. Auftragnehmer) Sitz der Gesellschaft: D-33034 Brakel, Registergericht Paderborn. HRA 5665, vertreten durch die Funtastic MEDIA Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer: Hermann Höschen, Sascha Leiße, Sebastian Queren; Am Sudheimer Weg 3, 33034 Brakel, Deutschland, im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, über die Webseite www.funtastic-print.de. Kunde (i.F. Auftraggeber) im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Gesonderte Vereinbarungen und oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Grundsätzlich gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell gültige Fassung der AGB. Service-/Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr.
§ 2 Vertragsschluss
(a) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ gibt der Auftragnehmer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
(b) Gegen ethische und moralische Grundwerte oder gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßenden Aufträgen werden nicht bearbeitet.
(c) Der Besteller gilt auch hinsichtlich von Aufträgen mit Lieferung an Dritte oder auf Rechnung Dritter als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
§ 3 Widerrufsrecht
Wichtiger Hinweis:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten bzw. die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Widerrufsbelehrung
Sie können das folgendes Widerrufsformular verwenden:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Funtastic Media GmbH & Co KG, Am Sudheimer Weg 3, 33034 Brakel, info@funtastic-media.com, Fax: +49 (0) 5272 - 6068939:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Bestellt am (*)/erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
____________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Preise
(a) Die im Onlineshop genannten Preise verstehen sich inkl. der (jeweils aktuell gültigen) gesetzlichen Umsatzsteuer exklusive der Kosten für Verpackung, Versand und sonstigen Kosten (z.B. unterschiedliche Bezahlarten), auch bei Selbstabholung im Ladenlokal des Auftragnehmers in Brakel.
(b) Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Auftraggebers zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Vor- oder nachträgliche Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Arbeiten (auch Auftragsdaten), die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet. Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr i. H. von € 17,85 (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
(c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt.
Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten seitens des Auftragnehmers, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen.
Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes, mindestens aber € 26,78 (inkl. MwSt.) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
(d) Stornierungen der Aufträge während des Status „Auftrag erteilt“ durch den Auftraggeber werden ohne weitere Überprüfung des Auftragnehmers akzeptiert. Bei Stornierungen durch den Auftraggeber in einem späteren Produktionsstatus („Daten hochgeladen“, „Auftrag in Produktion“) überprüft der Auftragnehmer, ob eine Stornierung noch möglich ist. Dies teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber umgehend per E-Mail mit. Stornierungen können nur vom Auftraggeber selbst und über sein Kundenkonto beantragt werden.
Versandkosten
Das Porto für die Standardprodukte und den Versand innerhalb von Deutschland beträgt 5,90€
Bitte beachten Sie dazu die Angaben im Warenkorb.
§ 5 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
(a) Alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, führt der Auftragnehmer auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den vom Auftragnehmer angegebenen Dateiformaten, Ausführungen und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der jeweiligen Datenblätter (Produktabhängig) sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistungserbringung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
(b) Zulieferungen aller Art (gilt auch für Datenträger und übertragene Daten) durch den Auftraggeber selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Datencheck). Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, Kopien anzufertigen.
§ 6 Lieferung, Lieferzeiten, Liefergebiet
(a) Genaue Zeitangaben und Zustelltermine sind bei jedem Produkt in der Preistabelle auf der jeweiligen Produktkonfigurationsseite ersichtlich. Die in der Preistabelle genannten Lieferzeiten ergeben sich aus den Faktoren Zahlungseingang (bei Vorkasse) und Druckdateneingang. Die genannten Werktage beziehen sich auf Montag bis Freitag, NICHT Samstag, Sonntag und Feiertage.
(b) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
(c) Die Lieferzeit verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem schlechte Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Streik, Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
(d) Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
(e) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
(f) Das Liefergebiet umfasst vorerst nur Deutschland.
§ 7 Gefahrenübergang – Versand
(a) Ist der Kunde Unternehmer, so geht, sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume (Ladevorgang), die Gefahr auf den Auftraggeber über; dies gilt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
(b) Erfüllungsort – sofern der Auftraggeber Unternehmer ist - für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers Brakel, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(c) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Sendungen werden an Personen ausgehändigt, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(d) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen, unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadenersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber.
§ 8 Gewährleistung / Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln
(a) Bei berechtigten Beanstandungen haben Auftragnehmer (Verbraucher) die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt für Verbraucher 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Ablieferung, d. h. Empfangnahme der Sache durch den Käufer. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(b) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Bei Unternehmern leistet der Auftragnehmer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
(c) Ist der Auftraggeber Unternehmer, so sind die gelieferten Waren / Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten, sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Auftragnehmer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per Fax oder E-Mail zugegangen ist. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Auftragnehmer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
(d) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Druckbögen innerhalb eines Auftrages
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Enddformat); insbesondere bei Falzflyern, Magazinen, Broschüren, Büchern mit Rückendraht- oder Ringösenheftung bis zu 4 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom Endformat, Werbetechnik und -systeme 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom Endformat)
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen
- geringfügigem Versatz (bis zu 1 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden) und dem Endprodukt.
(e) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung von Druckdaten nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen an den Kanten beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(f) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(g) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einricht-Exemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
(h) Bei Sachmängeln des/der gelieferten Gegenstandes/Gegenstände und Waren ist der Auftragnehmer nach seiner, innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(i) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 16 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
(j) Bei Mängeln an Produkten/Teilen anderer Hersteller, die der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Auftragnehmer seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder z. B. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtstreits ist die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gehemmt.
(k) Die Gewährleistung/Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber, die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(l) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
(m) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten (siehe § 16).
(n) Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber vor.
(b) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Auftragnehmer.
(c) Der Auftraggeber ist als Unternehmer berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die Forderungen des Auftraggebers aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden im Veräußerungsfall unmittelbar an den Auftragnehmer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht vom Auftragnehmer verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
(d) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt.
(e) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hierüber informieren.
(f) Der Auftragnehmer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
(g) Tritt der Auftragnehmer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 10 Mängelhaftung Textilien
Bitte beachten Sie, dass es bei Veredelungsaufträgen zu produktionsbedingten Über- oder Unterlieferungen von bis zu 3% kommen kann. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Maßgebend für die Qualität der von uns ausgelieferten Waren sind die von uns angegeben Werte für die Ausführung der Ausfallmuster, die zur Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidlich sind. Ist die Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind die Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.
§ 11 Zahlung
(a) Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse, PayPal, Sofortüberweisung, GiroPay oder Kreditkarte (der Auftragnehmer akzeptiert nur VISA und MasterCard). Bei Selbstabholung im Ladenlokal in Brakel steht die Barzahlung (bis zu einem Warenwert von 250,-€ inkl. MwSt.) zur Verfügung.
(b) Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Unkostenpauschale i. H. v. € 23,80 (brutto). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
(c) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden.
(d) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(e) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
(f) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bzw. Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(g) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 12 Patente / Urheberrechte / Marken
(a) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/e/n vom Auftraggeber oder deren Abnehmer.
(b) Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers (wie in § 11 a. benannt) ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
(c) Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§ 14 Handelsbrauch und Copyright
(a) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
(b) Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich dieser alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
§ 15 Datenschutz
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln. Weitere Infos finden Sie in den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
§ 16 Daten und Auftragsunterlagen
(a) Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert. Daten als Datei auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück gesendet oder aufbewahrt werden. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten (siehe § 16).
(b) Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,80 inkl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
§ 17 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(a) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 16 eingeschränkt.
(b) Der Auftragnehmer haftet nicht:
(c) Soweit der Auftragnehmer gemäß § 16 (b.) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(e) Soweit der Auftragnehmer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(f) Die Einschränkungen dieses § 16 gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 18 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(a) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber soweit der Auftraggeber, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(b) Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(c) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
(d) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter dem folgendem Link erreichbar sein: ec.europa.eu/consumers/odr
Bei Rückfragen informieren wir Sie gern unter info@funtastic-media.com
Stand: Januar 2016
Wir sind für euch da,
von Mo. - Fr. 9.00 Uhr - 17.00 Uhr
Telefon: 05272 - 6068910
Whatsapp: 0176 - 44492567
Email: info@abistuff.de
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